Ressourcentauschring - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Betriebe,
Vereine, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen können durch die
Unterzeichnung der Beitrittserklärung dem Ressourcentauschring beitreten. Der
Beitritt ist kostenlos.
· Waren und Dienstleistungen,
die Tauschringmitglieder für Gegengeschäfte anbieten wollen, werden in die
RTR-Datenbank aufgenommen und den Mitgliedern im Internet und per Email zur
Verfügung gestellt.
· Zur Abwicklung der
Gegengeschäfte wird für jedes Mitglied ein persönliches Online-Tauschkonto
eingerichtet. Durch schriftliche
Buchungsaufträge können die einzelnen Teilnehmer über ihr Tauschkonto verfügen
und Tauschgeschäfte abschließen. Die Vordrucke für RTR-Buchungsaufträge werden
von der RTR-Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt.
· Kommt ein Tauschgeschäft
zustande, stellt der Verkäufer eine Rechnung aus, die vom Käufer per
RTR-Buchungsauftrag beglichen wird. Eine Kopie dieses Buchungsauftrages muss
der Verkäufer innerhalb von zwei Wochen an die
RTR-Geschäftsstelle, Herrn Mag. Rudolf Gruber per Post, Fax oder Email
übermitteln, damit der Tauschvorgang verbucht werden kann.
· Die Tauschringmitglieder
haben über ein persönliches Passwort jederzeit Zugang zu Ihren Daten in der
RTR-Datenbank und können die Buchungsvorgänge überprüfen, sowie Kontoauszüge
für ihre Buchhaltung erstellen.
Allfällige Reklamationen zu gebuchten Tauschvorgängen sind innerhalb von vier
Wochen der Geschäftsstelle mitzuteilen, andernfalls gilt der Saldo am
Tauschkonto als anerkannt.
· Die Tauschpartner können
bei ihren Tauschgeschäften auch einen Mischpreis vereinbaren. Das heißt, ein
Teil des Preises - z.B: 50% - kann in bar, der andere Teil über das Tauschkonto
bezahlt werden.
·
Für
Tauschgeschäfte mit einem Wert von über 1000,- Euro muss der Verkäufer zuvor
eine Deckungszusicherung bei der Geschäftsstelle einholen.
4. Was kostet die
Mitgliedschaft?
A) Bereitstellung der Datenbank inklusive Datenverwaltung:
Für die Nutzung der Online-Datenbank und die Verwaltung der Angebote und
Nachfragen wird ein Betrag von drei Euro pro Monat eingehoben. Dies erfolgt per
Einzug über das Tauschkonto jeweils am Quartalsende. Für Mitglieder, die ihre
Systemdaten, ihr Tauschkonto, sowie ihre Angebote und Nachfragen selber zu
verwalten, beträgt die Mitgliedsgebühr € 1,- pro Monat. Die Umstellung auf
Selbstverwaltung ist frühestens nach einjähriger Mitgliedschaft jeweils zu
Jahresbeginn möglich.
B) Umsatzprovision: Nur für Jahresumsätze, die
den Betrag von 1000,- Euro übersteigen, wird eine Provision von zwei Prozent
p.a. eingehoben.
Die Pflege der
persönlichen Kontakte innerhalb der Tauschgemeinschaft ist erfahrungsgemäß eine
Voraussetzung für erfolgreiche Tauschgeschäfte. Jeden ersten Mittwoch im Monat
findet ein Mitglieder-Treffen in St. Virgil statt.
Die Mitgliedschaft im
Tauschring kann jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von 4
Wochen schriftlich gekündigt werden. Allfällige Kontoguthaben sind durch den
Bezug von Leistungen aus dem Tauschring innerhalb von drei Monaten
aufzubrauchen. Bestehende Minussalden sind durch Barzahlung oder durch die
Ausstellung von Gutscheinen zu begleichen.
Es
gelten die allgemeinen Datenschutzrichtlinien für Konsumenten.
Die an die Teilnehmer weitergegebenen Daten und Informationen dürfen von diesen
nur zur Abwicklung von Tauschgeschäften innerhalb des Ressourcentauschrings
verwendet werden.
8.
Schlussbemerkung
Die geschlechtsneutralen Formulierungen in diesen AGB und den Texten der
RTR-Homepage dienen der flüssigeren Lesbarkeit und beziehen sich auf beide
Geschlechter.
* Salzburg, 1. 1. 2009